Berechtigte Reklamation ?

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  • Rambo99
    Rambo99

    #1

    Berechtigte Reklamation ?

    Hallo Leute,

    brauche mal euren Rat.

    habe bei meinem Modellhändler Akkustangen 2 x 16 Stck. GP3300 anfertigen
    lassen, nach dem 5 Ladevorgang alles ordungsgemäß sind bei 3 Zellen in einer
    Stange Elektrolyd ausgelaufen.

    Die Akkus zeigen jetzt schon nach weiteren 5 Ladungen gegenüber dem anderen Pack eine leichte Tendenz daß diese nicht mehr die volle Kapazität
    aufnehmen können.

    Mein Modellbauhändler bzw. der Akkulieferant meint das würde nicht unter
    Garantie fallen für den Austausch der Inlineverlöteten 3 Zellen im Pack zu
    sorgen.

    Was meint Ihr dazu, wer hat hier recht ? ?(

    Wenn die Tendenz so weiter geht kann ich auf meine Kosten demnächst die
    3 Zellen austauschen lassen. X(

    Gruß Rambo

    PS. Akkus sind fest mit 3 Ah geladen also keine ßberladung durch mich
  • holger
    Member
    • 02.07.2002
    • 778
    • Holger

    #2
    Berechtigte Reklamation ?

    Hallo,

    ich kenne das Problem aus eigener Erfahrung. Ich habe auch mal bei einer Charge RC2400 Pech gehabt. Da ich aber nur Einzelzellen gekauft und selber gelötet habe (was der Hersteller natürlich ausdrücklich untersagt), bin ich darauf sitzen geblieben. Bei einem kompletten Akku würde ich aber (notfalls mit den 16-Zellern ) mal etwas auf die Ladentheke klopfen. Ob das Produkt ein Serienteil ist, oder für Dich angefertigt wurde, spielt nur beim Umtausch (eines intakten Produktes) a la Fernabsatzgesetz eine Rolle. Nicht beim Anspruch auf Gewährleistung!

    ßbrigens: meinen missratenen 14-Zeller habe ich nach 3 erfolglos getauschten Zellen entsorgt, da eine nach der anderen kaputt ging. Das einzige, was man damit noch anstellen kann: Zerlegen in viele Empfängerakkus, dort ist die Gefahr des Umpolens nicht so gross.

    Bis demnächst,
    Holger

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    • Bee
      Bee

      #3
      Berechtigte Reklamation ?

      Hi,

      was hast Du gekauft? Einen AkkuPACK! Was ist kaputt? Der AkkuPACK. Wer repariert? Der Händler!

      Dumm wäre es natürlich, wenn Du Einzelzellen gekauft hättest....


      Gruss
      Micha

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      • wattwurm
        wattwurm

        #4
        Berechtigte Reklamation ?



        hallo




        wen du den akkupack fertig gelötet gekauft hast und nun in einer stange 3 zellen den geist aufgeben muß der händler sie dir tauschen außer er kann die bweisen das du die akkus nicht richtig geladen hast oder falsch behandeld das muß er aber eindeutig beweisen können wenn nicht schmeiß ihn die dinger hin und sage tauschen steht aber in seinen agbs drinne das akkus vom tausch ausgeschlossen sind den hast du leider pech da du mit dem bezahlen und kaufen der akkus automatisch seinen agbs zugestimmt hast



        gruß
        oliver

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        • fdietsch
          Member
          • 10.02.2003
          • 826
          • Falko
          • Apolda (Weimar Jena)

          #5
          Berechtigte Reklamation ?

          hab mir gerade mal die agbs durchgelesen hier werden Accus und Packs( Weil handgefertigt) von der Garantie ausgeschlossen.


          Das Halte ich für eine Frechheit!

          Ich meine daß AGBS nicht geltendens Deutschen Recht auser Kraft setzten können.

          Man stelle sich vor der Handwerker kommt und baut einen neuen Wasserhahn ein . Bei einer Haverie heißt es dann " es tut mir leid es gibt keiene Garantie weil es von Hand eingebaut wurde " ??




          Falko Dietsch

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          • Määnzerbub
            Määnzerbub

            #6
            Berechtigte Reklamation ?

            Hi

            Tja das Problem ist leider normal

            Die Fa Conrad Elektronik verkauft Akkus gleich mit dem Hinweis Ohne Garantie.

            Bei mir war auch prompt einer Kaputt -- tja schade eigentlich.
            Mein Bruder hatt erst nach riesen Terz sein Akku der ebenfalls von Corad war getauscht bekommen -- auf Kulanz !könnte man sowas schon mal machen aber nicht normal !

            Klasse Serviceinsel Deutschland

            Gruß Määnzerbub

            Kommentar

            • Jürgen Pieper
              Jürgen Pieper

              #7
              Berechtigte Reklamation ?

              Die gesetzliche Gewährleistung - ein Unterschied zur Garantie - kann kein Verkäufer ausschließen!
              Hinzu kommt, dass die AGB gut sichtbar beim Händler aushängen müssen. Ist das nicht der Fall und Du erhälst erst nach dem Kauf Kenntnis über die AGB, gelten sie als nicht vereinbart.

              Nach BGB wird bei einem Mangel, der in den ersten 6 Monaten auftritt, davon ausgegangen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag. Nach 6 bis 24 Monaten muss der Käufer den Nachweis erbringen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.

              Ich gehe mal davon aus, dass der Kauf noch keine 6 Monate zurückliegt. Somit fehlt eine zugesicherte Eigenschaft - eben, dass die Akkus auch funktionieren.
              Setze dem Händler schriftlich eine Frist, bis zu der Du einen neuen Akku oder den Kaufpreis erstattet haben möchtest und teile ihm in demselben Schreiben mit, dass Du bei fruchtlosem Verstreichen dieser Frist einen Rechtsanwalt beauftragen wirst.

              Deine Garantieansprüche erlöschen nur, wenn Du durch nicht bestimmungsgemäßen Einsatz den Fehler selbst verursacht hast - was aber der Verkäufer beweisen muss, sofern Du noch innerhalb der 6-Monatsfrist bist.

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              • stifi
                eheli-tuning.de
                Hersteller
                • 04.06.2001
                • 162
                • Stefan

                #8
                Berechtigte Reklamation ?

                hallo

                versetzt euch mal in die lage eines händlers wie woll ihr auschliesen das die akkus falsch behandelt worden sind ? alleine die aussage das sie mit 3A geldaden worden sind reicht dafür nicht. wenn ich will kann ich einen akku locker auf einen tag kaputt machen. ich will damit nicht sagen das es in diesem fall hier so war aber zumindest sollte mann das auch in betracht ziehen gerade die nimh zellen sind wesentlich empfindlicher als die nicd. mit ist bisher noch nie ein akku untergekommen der von haus aus kaputt war ausser einmal eine überpuschte zelle, ich habe trozdem einen recht hohen akkuverschleis manchmal halten die akkus bei mir nicht länger als 3-4 monate einfach weil sie entsprechend hergenommen werden. soll ich dann zum händler gehen und sagen ich will neue ?? ich denke der händler würde sich schwer tun die zellen ersetzt zubekommen und müsste sie wohl selber zahlen.

                gruß stefan
                eheli-tuning.de

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                • wattwurm
                  wattwurm

                  #9
                  Berechtigte Reklamation ?


                  hallo
                  der händler ist aber in der beweiß pflicht das die akkus falsch behandelt wurden das ist nicht das prob von käüfer

                  gruß
                  oliver

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                  • stifi
                    eheli-tuning.de
                    Hersteller
                    • 04.06.2001
                    • 162
                    • Stefan

                    #10
                    Berechtigte Reklamation ?

                    hallo oliver

                    das ist ja gerade das problem das der händler es bei akkus einfach nicht beweisen kann weder richtige noch unrichtige behandlung

                    gruß stefan

                    eheli-tuning.de

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                    • holger
                      Member
                      • 02.07.2002
                      • 778
                      • Holger

                      #11
                      Berechtigte Reklamation ?

                      Hallo Stefan,

                      das ist das gleiche Problem, wie wenn ich eine Software entwickle, die auf dem Rechner irgend eines Kunden nicht läuft. Jeder, der sich mal mit Rechern herumgeschlagen hat, weiss wievele Millionen Fehlermöglichkeiten es da gibt. Wer weiss, was der Kunde damit angestellt hat. Trotzdem bin ich in der Pflicht, ein mängelfreies Produkt zu liefern und dafür zu sorgen das es auch beim letzten ... läuft.

                      Um bei den Akkus zu bleiben: der Händler hat zwei Möglichkeiten: Mit seinem Schicksal leben und kostenlos umtauschen (und die Kosten dafür dem nächsten draufzuhauen), oder keine Akkus mehr zu verkaufen. Es zwingt ihn ja keiner dazu. Mit der Verweigerung der Gewährleistung mit dem Hinweis "kann ich nix für" kommt er, wenns hart auf hart kommt, nicht durch.

                      Viele Grüße,
                      Holger

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                      • Mika
                        Mika

                        #12
                        Berechtigte Reklamation ?

                        Hallo Stefan,

                        Jürgen Pieper hat in seinem Posting die Situation schon richtig dargelegt. Grundsätzlich gelten AGB´s aber auch nur dann, wenn sie rechtlich überhaupt zulässig sind.
                        Es kommt in der Tat darauf an, was Du gekauft hast : Eine Anzahl Akkuzellen sowie einen Auftrag diese zu be- oder verarbeiten ( nämlich in einen Pack zu verwandeln ) oder
                        Eine fertige Akkustange mit n Akkuzellen.
                        Hierbei ist festzutellen, ob sich der Mangel aus dem Produkt oder seiner Weiterverarbeitung ergibt.
                        Weiterhin ist für festzustellen, ob ein Schaden aus einer unsachgemäßen Handhabung ( Ladung, Lagerung, Nutzung, Kurzschluss ) ausgeschlossen werden kann. Insoweit bist Du als Käufer eben nihct aus der Nachweispflicht - ganz egal wie jung das Produkt ist.
                        An dieser Stelle setzt der Händler mit seiner Weigerung ein. Bei neutraler Betrachtung gibt es tatsächlich viele Ursachen, die zur Zerstörung der Zellen führen können und eine Haftung des Händlers oder Herstellers ausschliessen. Es ist also schon verständlich, dass der Händler sich angesichts dessen davor schützen will.
                        Hast Du schonmal mit dem Hersteller der Zellen Kontakt aufgenommen ?

                        Ich denke es wird eher schwierig.

                        Mika

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                        • fdietsch
                          Member
                          • 10.02.2003
                          • 826
                          • Falko
                          • Apolda (Weimar Jena)

                          #13
                          Berechtigte Reklamation ?

                          [/QUOTE]Es kommt in der Tat darauf an, was Du gekauft hast : Eine Anzahl Akkuzellen sowie einen Auftrag diese zu be- oder verarbeiten ( nämlich in einen Pack zu verwandeln ) oder
                          Eine fertige Akkustange mit n Akkuzellen.
                          Hierbei ist festzutellen, ob sich der Mangel aus dem Produkt oder seiner Weiterverarbeitung ergibt. [QUOTE]


                          Finde ich nicht .Mir als Käufer ist sch... egal ob der Accupack bei Graupner Sanjo ...oder beim Händler gefertigt wird . Macht es der Händler selber ist der Händler eben Hersteller !

                          Kaufe ich einzelzellen und Löte diese selber ist es etwas anderes.

                          Obwohl ,die Verarbeitung eines Halbzeuges (was ist eine loose Zelle sonst) nicht zum Erlöschen des Garantieanspruches führen kann. ??

                          Falko Dietsch

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