Beispiel: Der Heli fällt auf die Motorhaube eines Autos und hinterlässt einen Kratzer. Lösung: Motorhaube lackieren und gut ist es. Der Besitzer des Autos besteht aber auf einer Ganzlackierung. Und nun? Nun brauchst du die Rechtschutzversicherung um das klären zu können.
DMFV Versicherung + 10% Selbstbehalt?
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Helm
AW: DMFV Versicherung + 10% Selbstbehalt?
Die dient nicht dazu um mit der Versicherung zu streiten ob sie den Schaden bezahlen oder nicht.Zitat von Charlie_D Beitrag anzeigen
Beispiel: Der Heli fällt auf die Motorhaube eines Autos und hinterlässt einen Kratzer. Lösung: Motorhaube lackieren und gut ist es. Der Besitzer des Autos besteht aber auf einer Ganzlackierung. Und nun? Nun brauchst du die Rechtschutzversicherung um das klären zu können.
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cubalibreee
AW: DMFV Versicherung + 10% Selbstbehalt?
So etwas klärt aber im Normalfall der von der Versicherung beauftragte Gutachter. Der sagt was der Geschädigte erstattet bekommt und was nicht!Zitat von Helm Beitrag anzeigenDie dient nicht dazu um mit der Versicherung zu streiten ob sie den Schaden bezahlen oder nicht.
Beispiel: Der Heli fällt auf die Motorhaube eines Autos und hinterlässt einen Kratzer. Lösung: Motorhaube lackieren und gut ist es. Der Besitzer des Autos besteht aber auf einer Ganzlackierung. Und nun? Nun brauchst du die Rechtschutzversicherung um das klären zu können.
Privat Rechtsschutz ist trotzdem Sinvoll! Noch wichtiger ist meine Meinung aber der Verkehrsrechtsschutz ist aber n anderes Thema...
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Charlie_D
AW: DMFV Versicherung + 10% Selbstbehalt?
Natürlich, hier ist es kein Problem.Zitat von Helm Beitrag anzeigenDer Besitzer des Autos besteht aber auf einer Ganzlackierung. Und nun? Nun brauchst du die Rechtschutzversicherung um das klären zu können.
Aber ich habe eine Rechtschutzversicherung nicht nur wegen einem speziellen Fall, sondern um mich "im Falle eines Falles" umfassen schützen zu können.
Und gerade wenn eine Sachversicherung anfängt sich quer zu stellen, dann wirds in der Regel bun, klein und komisch (..und teuer...). Da würd ich dann ungern den Anwalt selber zahlen müssen...
Charlie
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AW: DMFV Versicherung + 10% Selbstbehalt?
Hi,Zitat von cubalibreee Beitrag anzeigenSo seh ich das auch. Die Rechtsschutzvers. schön bei seinem Privaten Versicherer abschließen wo Auto, Lebens, Rente, etc. abgeschlossen ist...
Oder meint jemand z.B. die DMV bezahlt die Klage gegen sich selber*
die Haftpflicht ist bei der AXA und die Rechtsschutz bei Roland.
Die arbeiten zwar zusammen, sind kein Unternehmensverbund, Konzern o.ä.
Von daher: ja, Roland führt auch Prozesse gegen AXA - korrekt muss es heißen: Roland zahlt auch Prozesse gegen AXA
Gruß
Sascha[FONT="Tahoma"]Phönix 3 / T-Rex 450 Sport / T8FG / Flugort: EDK(K) :)[/FONT]
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acid
AW: DMFV Versicherung + 10% Selbstbehalt?
ich zahle die ganzlackierung.Zitat von Helm Beitrag anzeigenBeispiel: Der Heli fällt auf die Motorhaube eines Autos und hinterlässt einen Kratzer. Lösung: Motorhaube lackieren und gut ist es. Der Besitzer des Autos besteht aber auf einer Ganzlackierung. Und nun?
der besitzer trifft seitdem regelmaessig auf exkremente, an tuer, scheibe, etc...
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heli-fischer
AW: DMFV Versicherung + 10% Selbstbehalt?
Zitat von Männerzeugs Beitrag anzeigenIn der Haftpflichtversicherung sind generell nur vorsätzlich herbeigeführte Schäden ausgeschlossen. Selbst bei grober Fahrlässigkeit, muss der Versicherer zahlen.
Andreas (Versicherungsmakler)
In der Haftpflichtversicherung des DMFV und auch anderer Vereine ist eindeutig beschrieben, dass der Modellsportler die gesetzlichen Bestimmungen einhalten muss, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Dies heisst z.B.:
Das Fliegen ausserhalb von Modellsportgeländen bedarf einer Genehmigung durch die Landesluftfahrtbehörde bei
- Flugmodellen > 5kg
- Modellen mit Verbrennungsmotor generell in einer Entfernung von weniger als 1,5km Abstand zu Wohngebieten
Zusätzlich ist der Nachweis der Zustimmung des Grundstückeigentümers empfohlen
(Luftverkehrsordung §16)
Wer also "wild"
fliegt, ohne dies zu beachten, wird im Schadensfall ernsthafte Probleme mit der Haftpflicht bekommt. Da hilft dann auch keine Rechtschutz. Andererseits beinhaltet der Mitgliedsbeitrag im DMFV bei Flügen im Verein schon eine Rechtschutzversicherung (Straf- und Schadensersatzrechtschutz).
Auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen. In der neuen DMV-Broschüre zum Versicherungsschutz ist der 10%ige Selbstbehalt gut beschrieben:
b) Bei Schäden, die durch die Doppelbelegung einer Frequenz
entstehen, wird der Schädiger selbst in einer Höhe
von 150 € je Schadenfall beteiligt. Für Schäden an Flugmodellen,
bei denen der Schadensbetrag 2.500 € übersteigt,
beträgt der Selbstbehalt 10% des Schadensbetrages
Grüsse
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Charlie_D
AW: DMFV Versicherung + 10% Selbstbehalt?
Ganz sicher?Zitat von heli-fischer Beitrag anzeigenAndererseits beinhaltet der Mitgliedsbeitrag im DMFV bei Flügen im Verein schon eine Rechtschutzversicherung (Straf- und Schadensersatzrechtschutz).
Strafrechtschutz ist ganz, ganz selten und in der Regel auch sehr, sehr teuer, da das Strafrecht eigentlich immer von Vorsatz ausgeht (...sonst wärs in den meisten Fällen keine Straftat...)
Ich habe einen Strafrechtschutz, da ich sehr viel im Steuerrecht "unterwegs" bin, und man da sehr schnell bei einem "Straftatbestand" landet, wenn was "daneben" geht.
Es war aber nicht leicht, hier ne Versicherung zu finden, die Strafrechtschutz anbietet...
Charlie
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heli-fischer
AW: DMFV Versicherung + 10% Selbstbehalt?
Hi Charlie_D
anbei ein Auszug aus der Versicherungsbroschüre des DMFV
d) Rechtschutz-Versicherung
Die Versicherung bezieht sich auf die Mitgliedsvereine des DMFV sowie auf deren gemeldete und versicherte Mitglieder. Versichert sind im einzelnen:
Schadenersatz-Rechtschutz
Hier können Mitgliedsvereine oder einzelne Mitglieder dieser Vereine Rechtschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Dritte beanspruchen.
Beispiel: Ein Mitglied eines versicherten Vereins nimmt an einem Wettbewerb eines anderen Vereins teil. Dabei wird das Modell dieses Mitglieds durch die Unvorsichtigkeit eines anderen Modellfliegers zerstört. Der Schädiger lehnt jedoch die ßbernahme der Kosten ab. Da man sich nicht einigen kann, geht die Sache vor Gericht. Hier besteht Rechtschutz für das DMFV-Mitglied bei der Durchführung seiner berechtigten Forderungen.
Straf-Rechtschutz
Hier können Mitgliedsvereine oder einzelne Mitglieder dieser Vereine Rechtschutz z.B. wegen der Verletzung einer Vorschrift des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts bekommen, wenn gegen ein versichertes Mitglied der Vorwurf einer fahrlässigen Straftat erhoben wird.
Beispiel: Ein Mitglied eines versicherten Vereins fliegt mit seinem Modell auf dem Vereinsgelände, das über keine Aufstiegserlaubnis verfügt, jedoch innerhalb der 1,5 km- Zone liegt und somit zulassungspflichtig wäre. Die Polizei erscheint; der Modellflieger erhält einen Bußgeldbescheid. Selbst wenn hier vorsätzliches Handeln vorläge, hat der Modellflieger Anspruch auf Straf-Rechtschutz aus dieser Versicherung, da das Delikt auch fahrlässig begangen strafbar ist.
Die Rechtschutz-Versicherung übernimmt alle Kosten für den eigenen Anwalt, alle Kosten des gegnerischen Anwalts, wenn es das Gericht so bestimmt, außerdem die Kosten für Zeugengebühren, Auslagen und Honorare der evtl. gerichtlich bestellten Gutachter.
Grundsätzlich besteht freie Anwaltswahl.
Geopraphisch besteht Versicherungsschutz für Europa.
Grüsse
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Charlie_D
AW: DMFV Versicherung + 10% Selbstbehalt?
Danke für die Erhellung - das wusste ich nicht!
Im "normalen" Leben sind Strafrechtschutzversicherung sehr, sehr selten, von dem her nahm ich nicht an, dass der DMFV da gleich so reinhaut...
Charlie
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