In Niedersachsen soll bei einer Gründung eines Modellflugplatzes über 5 kg Abfluggewicht eine Baugenehmigung erforderlich sein.
Da Modellflugplätze 1,5 km vom Ortsrand entfernt sein müssen , kommen ja mehr oder weniger nur landwirtschaftliche Flächen in Frage.
Muß außer einer Ummeldung bei der Landwirtschaft auch zwingend der Flächennutzungsplan geändert werden um eine Baugenehmigung zu bekommen?
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wo soll denn der Flugplatz hinkommen? Geht es hierbei um den Platz des TVF, der dicht gemacht werden muss? Würde mich freuen, wenn der neue Platz in der Nähe von Bremen entstehen würde 
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