vielleicht habt ihr ihn eurem Verein ja mal ein ähnliches Problem gehabt. Unsere Aufstiegsgenehmigung ist noch von Ende der 70er Jahre. In dieser Genehmigung ist der Betrieb von Modellen mit "Düsenantrieb" untersagt (genau so steht es in der Aufstiegsgenehmigung).
Nun gab es im Verein die Diskussion, ob man eine solche Genehmigung beantragt. Viele sind der Meinung, dass wir damit schlafende Hunde wecken und uns zusätzliche Auflagen gemacht werden wie z. B. kein Flugbetrieb zwischen 12:00 und 14:00 etc. Diese Aussagen stützen sich auf der Vermutung, dass eine komplett neue Aufstiegsgenehmigung notwendig sein wird.
Hat hier jemand Erfahrung? Ist es evtl. möglich, die Aufstiegsgenemigung entsprechend zu erweitern bzw. die Beschränkung zu streichen ohne den Rest der Aufstiegsgenehmigung zu ändern?
Das Fluggelände ist übrigens in Rheinland-Pflaz, der Platz is ca. 2,5 - 3 km Luftlinie vom nächsten Ort entfernt, dazwischen liegt noch ein Wald und es gab auch bisher keine Beschwerden bezgl. Fluglärm oder sonst etwas aus dem Ort. Ansonsten liegen wir mitten in einem landwirtschaftlich genutzten Gelände.
Ich würde mich über jeden Tip hier sehr freuen.
Danke und Gruß
Markus

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