ich bin absoluter Einsteiger im Heli-Sport, also bitte nicht böse sein.
Dass selbst für Blade 120 SR eine Versicherungspflicht zu bestehen scheint habe ich inzwischen schon herausbekommen.
Meine Frage ist, ob es erlaubt ist einen Heli im Stadtpark fliegen zu lassen. Ich habe nur Sätze gefunden wie "Eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers ist erforderlich". Aber wer ist der Eigentümer eines Parks? Die ßffentlichkeit (also auch ich) oder die Stadt? Muss ich dann bei der Stadt fragen?
Der Park ist die nächstgelegene große Wiese und würde sich anbieten...
Vielen Dank und viele Grüße,
Alex


, eine Aufstiegserlaubnis brauchen wir bei einem Heli mit weniger als 5kg Abflugmasse schon mal nicht, solange wir keine Laserzielvorrichtung oder einen Flutlichtstrahler montieren. Und die 1,5km Abstand zu Wohngebieten gelten für Elektroantrieb auch nicht, für den Abstand zu Flugplätzen natürlich schon.
In Abs. 5 des obigen §16 LuftVO steht nun Folgendes:
Nach §25 LuftVG ist die Zustimmung doch eh ein "Muss" und wieso ist die Vorlage der Zustimmung jetzt ein "Kann" ?
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