Hi,
unabhängig davon daß ich das Video lustig finde :-) befürchte ich leider daß solche Aktionen nur denen Vorschub leisten die es über die Jahre schaffen unser geiles Hobby immer mehr zu reglementieren. Man kann ja fast schon darauf warten daß man wie für so vieles andere in "diesem unseren Lande" einen Fürherschein benötigt.
Was das Abfeuern/Abwerfen von Gegenständen angeht , so ist der Fall rechtlich aber schon geregelt  (da ändert auch die Feuerwerkergenehmigung nix). :
§7 LuftVO
Abwerfen von Gegenständen
(1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht für Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand, für Treibstoffe, Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.
(2) Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1 Satz 1 zulassen, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.
Wobei "Abwerfen oder Ablassen" wohl auch insbesondere das Abschießen von Feuerwerkskörpern und anderen geschossähnlichen Gegenständen umfaßt. Ganz im Sinne der Gefahrenabwehr entsprechend der weiten Interpretation des § 16a LuftVO.
Nachzulesen bei: http://www.rc-network.de/magazin/art...2-0001-00.html
Gruß
COnny





regelmäßige Trainings und Mindestabschußquoten zu knüpfen!




Nicolas Kaiser!!!
Kommentar